Du warst für längere Zeit im Ausland unterwegs, über eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgesichert und fragst dich nun wie das mit der Krankenversicherung zu Hause läuft, wenn du wieder daheim bist? Wir verschaffen dir den Überblick.

Abschluss einer Auslandskrankenversicherung

Wenn du länger als 6 Wochen am Stück im Ausland unterwegs bist, solltest du eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese Auslandskrankenversicherung ersetzt deine Versicherung zu Hause. Sprich: Im Krankheitsfall werden die Kosten von der Auslandskrankenversicherung und nicht von deiner Versicherung in Deutschland abgedeckt.

Abdeckung über die Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherungen decken üblicherweise nur Krankheitsfälle im Ausland ab. Sprich: Wenn nach deiner Reise wieder nach Hause zurückkehrst, bist du nicht mehr über deine Auslandskrankenversicherung versichert. Bei manchen Versicherungen gibt es allerdings Ausnahmen.

  • Protrip: Mit Protrip bist du beispielsweise bis zu sechs Wochen in Folge eines Unfalls in deinem Heimatland versichert.
  • Caremed: Bei mindestens einjähriger Versicherungsdauer besteht bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland Versicherungsschutz für maximal sechs Wochen je Versicherungsjahr

Abdeckung über die deutsche Krankenkasse

Vor deiner Reise solltest du mit deiner Krankenversicherung zu Hause abklären, dass du für eine (un)bestimmte Zeit im Ausland bist. Ebenso solltest du nach deiner Rückkehr Kontakt mit deiner Krankenkasse aufnehmen. Sobald du wieder in Deutschland bist, besteht üblicherweise wieder Versicherungsschutz über deine alte Versicherung. Allerdings solltest du das vorab mit einem kurzen Anruf checken.

  • Als Schüler und Student bist du meistens über deine Familienversicherung abgesichert.
  • Falls du vor deiner Reise einen Job hattest, hast du üblicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2. Nach deiner Rückkehr solltest du dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter melden. Dein Sachbearbeiter gibt die Information an die Krankenkasse weiter. Du wirst dann entsprechend rückwirkend versichert.
  • Fängst du direkt im Anschluss einen Job an, bist du über deinen Arbeitgeber versichert.
  • Warst du vor deiner Reise selbstständig und hast deine Versicherungsbeiträge aus eigener Tasche bezahlt, so musst du das auch nach deiner Rückkehr tun.

Hattest du bereits Erfahrungen mit der Krankenversicherung zu Hause nach der Rückkehr aus dem Ausland? Teile deine Erlebnisse mit anderen Backpackern!

Überarbeitet am 22.12.2019. Erstmalig veröffentlicht am 18.10.2018.

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