Update 26. März 2018: Ein Mitglied unserer Community hat das Auswärtige Amt kontaktiert, welche die Neuigkeiten bestätigt haben, es wird keine Anhebung der Altersgrenzegeben. Aus deutscher Sicht läge “die Grundidee des Working Holiday Programms (WHP) vor allem darin, jungen Menschen Gelegenheit zum Austausch und Kennenlernen anderer Kulturen zu eröffnen” , weshalb die bisherige Altersgrenze von 30 Jahren für angemessen gehalten wird.
Update 2. Juli 2017: Die neue Gesetzgebung wurde leider doch widerrufen. Das Work and Travel Alter bleibt vorerst bei 30 Jahren. Wir warten auf weitere Informationen seitens der Australischen Regierung! Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Es gibt tolle Neuigkeiten für alle die mit dem Working Holiday Visum nach Australien reisen wollen: Es scheint offiziell: Die Altersgrenze soll von 30 auf 35 Jahre angehoben werden! Ab dem 1. Juli 2017 soll das neue Work and Travel Alter gelten. .
Änderungen der Voraussetzungen des Working Holiday Visas
In Zukunft können wohl auch Backpacker, die bereits über 30 Jahre alt sind, mit dem Working Holiday Visa nach Australien reisen, denn die Altersgrenze soll auf 35 Jahre angehoben werden. Ab dem 1. Juli 2017 sollte die neue Regelung greifen. In der Vergangenheit war die Altersgrenze auf 30 Jahre beschränkt. Allerdings stand immer wieder zur Diskussion, das Work and Travel Alter zu erhöhen. Die neue Regelung gilt sowohl für das Working Holiday Visum, als auch das Second Year Visum.
Konkret heißt das auch: Alle, die sich derzeit mit dem Working Holiday Visum in Australien befinden und bereits über 30 Jahre alt sind, sind berechtigt, ein Second Year Visum zu beantragen. Vorausgesetzt natürlich, dass sie 88 Tage Farm Work absolviert haben.
Das neue Work and Travel Alter wird in den kommenden Tagen offiziell bestätigt und erläutert.
Hier ein bisheriger Auszug der Immigration-Seite
Die Federal Register of Legislation bestätigte die Änderung des Work and Travel Alters bereits: Schedule 9—Changes to age limits for working holiday maker visas
Wir halten Euch auf dem Laufenden, sobald wir weitere Informationen der Immigrationsbehörden haben.
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