Start News aus Australien Work and Travel Alter: seit 2026 bis 35 Jahre – auch für Deutsche

Work and Travel Alter: seit 2026 bis 35 Jahre – auch für Deutsche

Work and Travel Alter: seit 2026 bis 35 Jahre – auch für Deutsche

Australiens Working-Holiday-Programm (Subclass 417 & 462) bietet jungen Reisenden die Möglichkeit, das Land zu erkunden und ihre Abenteuer durch kurzfristige Beschäftigung zu finanzieren. Jüngste Änderungen haben die Altersgrenze für bestimmte Nationalitäten angehoben, sodass noch mehr Menschen diese einzigartige Erfahrung nutzen können.

Für deutsche Staatsbürger

Gute Nachrichten: Seit dem 1. Juli 2026 können auch deutsche Staatsbürger:innen das Working Holiday Visum (Subclass 417) bis 35 Jahre (inklusive) beantragen – vorher lag die Grenze bei 30 Jahren.

Das heißt: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und darfst bei der Antragstellung höchstens 35 Jahre alt sein. Deinen Antrag kannst du bis 23:59 Uhr (AEST) am Tag vor deinem 36. Geburtstag stellen. Maßgeblich ist dein Alter am Tag der Antragstellung – nicht bei der Einreise.

⚠️ Wichtig: Diese neue Altersgrenze gilt nur für Anträge, die ab dem 1. Juli 2026 gestellt werden. Neben Deutschland profitieren auch Zypern, Finnland und Südkorea von dieser Änderung.

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Altersgrenze für einige Nationalitäten auf 35 Jahre angehoben

Länder mit erhöhter Altersgrenze

Für Reisende über 30 aus bestimmten Ländern sind das großartige Neuigkeiten! Die Altersgrenze für das australische Working Holiday Visum (Subclass 417) wurde für immer mehr Nationalitäten schrittweise auf 35 Jahre angehoben:

  • 2018: Kanada und Irland
  • 2019: Frankreich
  • Seit 2022: Italien und Dänemark
  • Seit Juli 2023: Vereinigtes Königreich (UK)
  • Seit 1. Juli 2026: Deutschland, Zypern, Finnland und Südkorea

Für alle anderen berechtigten Länder liegt die Altersgrenze weiterhin bei 30 Jahren. Die vollständige und aktuelle Liste findest du auf immi.homeaffairs.gov.au.

Gesetzliche Grundlage

Die australische Gesetzgebung legt die Altersgrenze für das Working Holiday Visum klar fest. Der maßgebliche Absatz lautet:

(2) The applicant: (a) holds a working holiday eligible passport of the kind, or of one of the kinds, specified in a legislative instrument made by the Minister for the purposes of this subclause; and (b) is aged at least 18 and no more than: (i) 35; or (ii) if a younger age is specified in the instrument mentioned in paragraph (a) for the kind of passport the applicant holds — that younger age.

Mit anderen Worten: Der gesetzliche Standard liegt bei 35 Jahren, sofern für die jeweilige Nationalität keine niedrigere Altersgrenze festgelegt ist. Seit dem 1. Juli 2026 ist für Deutschland keine niedrigere Grenze mehr vorgesehen – die Altersgrenze liegt damit bei 35 Jahren.

Für Engländer

Das Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Australien ist in Kraft, und die Altersgrenze für Inhaber:innen eines britischen Reisepasses wurde seit Juli 2023 auf 35 Jahre angehoben. Mit dem Abkommen können britische Passinhaber:innen:

  • zwischen 18 und 35 Jahren einen Working-Holiday-Visumantrag stellen,
  • bis zu drei separate Working Holiday Visa erhalten, ohne die zuvor geforderte spezifizierte Arbeit erfüllen zu müssen. Diese Regelung gilt für alle Anträge auf ein Working Holiday (Subclass 417) Visum, die von britischen Passinhaber:innen am oder nach dem 1. Juli 2024 gestellt werden.

Britische Passinhaber:innen – auch Personen, die zuvor mit einem anderen berechtigten Pass ein Subclass-417-Visum erhalten haben – müssen die spezifizierte Arbeitsanforderung nicht erfüllen, wenn sie am oder nach dem 1. Juli 2024 ein zweites oder drittes Working Holiday Visum beantragen.

So verlängerst du dein Working Holiday Visum in Australien

Personen, die sich mit einem Working Holiday Visum (Subclass 417 oder 462) in Australien aufhalten und über 30 Jahre alt sind, können sich für ein zweites oder drittes Jahr bewerben, wenn sie aus einem Land mit erhöhter Altersgrenze stammen. Seit dem 1. Juli 2026 gehört auch Deutschland dazu – neben Frankreich, Irland, Kanada, Italien, Dänemark, dem Vereinigten Königreich sowie Zypern, Finnland und Südkorea.

Die Verlängerung deines Working Holiday Visums – ob Subclass 417 oder 462 – bietet eine spannende Gelegenheit, deinen Aufenthalt zu verlängern und das Land weiter zu erkunden. Der Prozess erfordert jedoch die Erfüllung bestimmter Kriterien und die Durchführung spezifizierter Arbeit.

Als Inhaber:in eines Subclass-417-Visums bist du berechtigt, dich für ein zweites Jahr zu bewerben, wenn du während deines ersten Jahres drei Monate (bzw. 88 Tage) spezifizierte Arbeit in regionalen Gebieten Australiens abgeschlossen hast. Diese Arbeit umfasst oft Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau und Bauwesen. Für ein drittes Jahr musst du während deines zweiten Jahres sechs Monate spezifizierte Arbeit in bestimmten regionalen Gebieten leisten.

Ähnlich gilt für Inhaber:innen eines Subclass-462-Visums: Ein zweites Jahr ist möglich, wenn du drei Monate (bzw. 88 Tage) spezifizierte Arbeit in Nordaustralien in bestimmten Branchen abschließt – darunter Tourismus und Gastgewerbe, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei. Auch ein drittes Jahr ist möglich, wenn du während deines zweiten Jahres sechs Monate spezifizierte Arbeit leistest.

⚠️ Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information. Die Regeln und Altersgrenzen für das Working Holiday Visum können sich ändern. Die verbindlichen und aktuellen Informationen findest du immer auf immi.homeaffairs.gov.au.

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