Die australische Regierung hat soeben bedeutende Änderungen bezüglich des Working Holiday-Visums angekündigt. Eine dieser Änderungen besagt, dass Working Holiday Makers von nun an mehr als 6 Monate für denselben landwirtschaftlichen Arbeitgeber arbeiten dürfen. Außerdem kann das Visum unter bestimmten Voraussetzungen auf ein drittes Jahr verlängert werden.

Drittes Jahr für Working Holiday Maker (Visum 417 und 462)

Derzeit ist es möglich, dein Working Holiday um ein zweites Jahr zu verlängern, wenn du 88 Tage (3 Monate) in bestimmten Regionen und in bestimmten Berufssektoren arbeitest. Der australischen Regierung zufolge können Working Holiday Maker in ihrem zweiten Jahr ab dem 1. Juli 2019 ihr Visum um ein weiteres Jahr verlängern. Um dich für das 3. Jahr zu qualifizieren, musst du sechs Monate lang in einem bestimmten regionalen Gebiet in einem bestimmten Sektor arbeiten.

Zusammenfassend heißt das du musst im ersten Jahr 88 Tage in der Landwirtschaft arbeiten, um dein zweites Working Holiday Visum zu beantragen. Anschließend arbeitest du in deinem zweiten Jahr wiederum 6 Monate, um dich für ein drittes Jahr zu qualifizieren. Die Art der Arbeit, die du tätigen musst, um das dritte Working Holiday Visum zu bekommen, ist die gleiche wie für das zweite Visum.

Es ist noch nicht geklärt, ob diese Änderung nur für zukünftige Bewerber für das Working Holiday Visum gilt oder ob auch jetzige Working Holiday Maker auf ihr drittes Jahr hinarbeiten können. Wir werden dich auf dem Laufenden halten, sobald diese Sache geklärt ist.

Mehr Informationen:

Mehr als 6 Monate für denselben landwirtschaftlichen Arbeitgeber arbeiten

Seit dem 5. November 2018 ist es möglich, im Landwirtschaftssektor mehr als 6 Monate für denselben Arbeitgeber zu arbeiten.

Diese Jobs umfassen:

“Plant and animal cultivation includes most agricultural work, such as:

  • the harvesting and/or packing of fruit and vegetable crops
  • pruning and trimming vines and trees
  • general maintenance crop work
  • cultivating or propagating plants, fungi or their products or parts
  • immediate processing of plant products
  • maintaining animals for the purpose of selling them or their bodily produce
  • immediate processing of animal products including shearing, butchery, packing and tanning
  • manufacturing dairy produce from raw material.”(06.11.2018 Homeaffairs)

Diese neue Regelung gilt für ganz Australien und für jeden Working Holiday Maker im ersten oder zweiten Jahr. Arbeitnehmer können daher bis zu 12 Monate bei demselben Arbeitgeber bleiben.

Ziel ist es, die Anzahl der Arbeitskräfte für saisonale landwirtschaftliche Arbeit zu erhöhen.

Es ist dabei nicht erforderlich, eine Genehmigung der Regierung einzuholen, die Verordnung ist sofort in Kraft getreten.

Erhöhung der Altersgrenze auf 35 Jahre

Auch wenn Australien angekündigt hatte, die Altersgrenze für Working Holiday Maker zu erhöhen, haben bisher nur Kanada und Irland diesem Vorschlag zugestimmt. Daher können Kanadier und Iren bis zu ihrem 35. Lebensjahr ein Working Holiday Visum für das erste oder zweite Jahr beantragen. Zuvor war die Altersgrenze für die Erteilung eines Working Holiday Visums für Kanadier und Iren 31 Jahre. Für alle anderen Länder bleibt die Altersgrenze vorerst 31 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, dass die anderen Länder irgendwann mitziehen. Wir werden dich auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.

Additional parts of regional Australia

Seit dem 5. November 2018, hat die australische Regierung die Liste der zugelassenen Gebiete um regionale Gegenden in New South Wales, Queensland, Victoria and Western Australia, und dem gesamten Northern Territory, South Australia, und Tasmania erweitert. Wir werden euch demnächst über die genauen Postleitzahlen informieren.

Quelle: Homeaffairs

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