Das Working Holiday Visum (WHV) ist ein temporäres Visum, das es jungen Menschen im Alter von 18 bis 35 Jahren (je nach Nationalität) erlaubt, Australien zu bereisen und währenddessen Geld zu verdienen, um die Reise zu finanzieren. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du das Visum beantragst, erfährst du hier.
Was ist ein WHV (Working Holiday Visa)?
Das Working Holiday Visa (Subclass 417) ist ein zeitlich begrenztes Visum. Für Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit gilt seit dem 1. Juli 2026 eine Altersgrenze von 18 bis einschließlich 35 Jahren (vorher 30).
Mit diesem Visum kannst du nicht nur nach Australien reisen, sondern während deines Aufenthalts auch arbeiten – so kannst du in das Land eintauchen, es erkunden und seine Kultur kennenlernen. Zusätzlich kannst du bis zu vier Monate an einer australischen Bildungseinrichtung studieren.
Die Dauer des WHV ist auf ein Jahr begrenzt. Das Visum kann unter bestimmten Bedingungen zweimal verlängert werden. Das erste WHV kostet 840 AUD (Stand Juli 2026).
Wenn du mit einem WHV arbeitest, werden deine in Australien erzielten Löhne besteuert: Ab dem ersten verdienten Dollar zahlst du 15 % Steuern. Die Superannuation (Rentenbeitrag) wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt und beträgt 12 % (seit Juli 2025). Wenn du sie dir nach dem Verlassen des Landes auszahlen lässt, wird sie mit 65 % besteuert.
⚠️ Nicht zu verwechseln mit dem Work and Holiday Visa (Subclass 462), das nicht für Deutsche gilt.
Achtung, nicht zu verwechseln mit dem Work and Holiday Visa (Subclass 462), das nicht für Deutsche gilt.
✨ Neuigkeiten 2026: Was Sie wissen sollten
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es einige wichtige Änderungen:
- Altersgrenze: Deutsche können das WHV jetzt bis 35 Jahre (inklusive) beantragen – vorher lag die Grenze bei 30. Das gilt auch für das zweite und dritte WHV.
- Visumgebühr: Der Preis für das erste WHV wurde auf 840 AUD erhöht (zahlbar online über ImmiAccount). Das zweite und dritte WHV kosten jeweils 1.000 AUD.
- Mindestlohn: Der nationale Mindestlohn liegt bei 26,44 AUD/Stunde, das entspricht ca. 1.004,90 AUD pro Woche bei Vollzeit.
- Superannuation: Der Rentenbeitrag beträgt 12 % deines Bruttogehalts (seit Juli 2025).
Die Bedingungen für das Working Holiday Visum
Die Bedingungen, die du erfüllen musst
- 18 bis einschließlich 35 Jahre alt sein
- Einen gültigen Reisepass besitzen
- Dich zum Zeitpunkt der Beantragung und Ausstellung des Visums außerhalb Australiens befinden
- Keine unterhaltsberechtigten Kinder mitbringen
- Für den Aufenthalt versichert sein
- Über genügend Geld für den Lebensunterhalt verfügen
- Kein WHV bereits erhalten haben (außer für die Verlängerung)
Altersvoraussetzungen
Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du bei der Beantragung zwischen 18 und 35 Jahre alt sein (einschließlich). Du kannst dein Visum bis 23:59 Uhr (AEST) am Tag vor deinem 36. Geburtstag beantragen.
💡 Maßgeblich ist dein Alter am Tag der Antragstellung – nicht bei der Einreise. Diese Regelung gilt für Anträge, die ab dem 1. Juli 2026 gestellt werden.
Geeignete Nationalitäten
Du musst einen gültigen Reisepass aus einem der folgenden Länder besitzen:
Deutschland · Belgien · Kanada · Südkorea · Dänemark · Estland · Finnland · Frankreich · Großbritannien/Nordirland · Hongkong · Italien · Japan · Malta · Norwegen · Niederlande · Republik Zypern · Republik Irland · Schweden · Taiwan.
Bei der Beantragung musst du die Nummer deines Reisepasses angeben; dadurch wird dein Visum in deinem Reisepass registriert.
⚠️ Um deinen ersten WHV-Antrag zu stellen, musst du dich außerhalb Australiens befinden.
Über ausreichende finanzielle Mittel verfügen
Für die Beantragung eines WHV zahlst du eine Gebühr von 840 AUD (Stand Juli 2026). Außerdem musst du nachweisen, dass du über genügend finanzielle Mittel verfügst, um in Australien zu leben und am Ende deiner Reise wieder auszureisen.
Die geforderte Summe beträgt in der Regel etwa 5.000 AUD (ca. 3.000 €, je nach Wechselkurs). Bei der Online-Beantragung musst du mit einem Bankauszug oder einem Screenshot deines Online-Kontos nachweisen, dass diese Summe verfügbar ist.
Für deinen Aufenthalt versichert sein
Eine Krankenversicherung ist für das WHV dringend empfohlen (und faktisch erwartet). Die australische Regierung rät ausdrücklich dazu, für dein WHV – und generell für längere Reisen – eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
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Du möchtest mit einem Working Holiday Visum durch Australien reisen? Für eine sorgenlose Zeit im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, gibt es spezielle Auslandskrankenversicherungen für Work & Traveller.
Vorherige Visa
Du darfst noch nicht mit einem der folgenden Visa nach Australien gereist sein:
- Working Holiday Visa (Subclass 417)
- Work and Holiday Visa (Subclass 462)
Gesundheitliche Voraussetzungen
Australien hat strenge Gesundheitsstandards. Bei der Beantragung werden dir Fragen zu deiner Gesundheit gestellt; je nach Antworten und Herkunftsland können vor der Einreise medizinische Untersuchungen verlangt werden.
Um teilnahmeberechtigt zu sein, solltest du u. a.:
aktuell nicht an Tuberkulose erkrankt sein und keinen Kontakt zu Erkrankten gehabt haben,
keine Röntgenbefunde mit Lungenauffälligkeiten haben,
während deiner Reise keine Behandlung planen für: Blutkrankheiten, Krebs, Herzkrankheiten, Hepatitis B/C oder andere Lebererkrankungen, HIV/AIDS, Nierenerkrankungen, Schwangerschaft, psychische Erkrankungen oder Atemwegserkrankungen.
Logge dich in deinen ImmiAccount ein.
Gehe zu deinem Antrag und klicke unter „Application Status“ auf „View health assessment“.
Musst du eine Untersuchung machen, erscheint der Link „Organise health examinations“. Klicke darauf und fülle deine Angaben aus.
Nach der Aufforderung hast du 28 Tage Zeit. Die Untersuchung findet in einem von der Regierung zugelassenen Zentrum statt – die für dich verfügbaren Standorte (z. B. in Deutschland) siehst du direkt in deinem ImmiAccount. Die Kosten trägst du selbst; sie werden nicht erstattet.
Rechtliche Voraussetzungen
Um dich für ein WHV zu qualifizieren, musst du bestimmte rechtliche und persönliche Kriterien erfüllen. In bestimmten Fällen kann dein Antrag als nicht förderfähig eingestuft werden – zum Beispiel, wenn:
- du ein umfangreiches Vorstrafenregister hast,
- du wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurdest (u. a. im Zusammenhang mit Einwanderungshaft oder deren Umgehung),
- du Verbindungen zu einer Person, Gruppe oder Organisation hast, die im Verdacht kriminellen Verhaltens steht,
- du an Menschenhandel, Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter oder Sklaverei beteiligt warst (unabhängig von einer Verurteilung),
- dein bisheriges Verhalten zeigt, dass du keinen guten Leumund hast oder eine Gefahr für die australische Gemeinschaft darstellst,
- du wegen einer Sexualstraftat im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch verurteilt wurdest,
- gegen dich eine ungünstige Sicherheitsbewertung der ASIO oder eine Interpol-Mitteilung vorliegt.
Dokumente, die du ggf. vorlegen musst
Je nach deinen Antworten kannst du aufgefordert werden:
- ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen,
- das Formular 80 (persönliche Angaben) auszufüllen,
- eine Statutory Declaration zum Charakter auszufüllen,
- ein Militärzeugnis vorzulegen (bei mehr als einem Jahr Dienst),
- ein Arbeitszeugnis bereitzustellen.
Falls dein Visum aus rechtlichen Gründen abgelehnt wird
Wenn dein Visum abgelehnt wird, kannst du beim Administrative Review Tribunal (ART) Berufung einlegen. (Das ART hat im Oktober 2024 das frühere AAT ersetzt.)
Verpflichtung zu australischen Werten und Gesetzen
Am Ende deines Antrags bestätigst du, dass du dich mit den australischen Werten vertraut gemacht hast und dich verpflichtest, sie einzuhalten.
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Was ein Working Holiday Visum ermöglicht
Arbeiten
Mit einem WHV kannst du in Australien frei arbeiten – ob Vollzeit, Teilzeit oder als Freelancer. Grundsätzlich ist deine Arbeit bei demselben Arbeitgeber aber auf sechs Monate begrenzt (Visumbedingung 8547). Danach musst du normalerweise den Arbeitgeber wechseln oder eine Genehmigung beantragen.
Du kannst in den folgenden Bereichen arbeiten :
– Für Hotels derselben Kette an verschiedenen Standorten.
– Für unabhängige Franchiseunternehmen an verschiedenen Orten.
– Für staatliche Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen an verschiedenen Orten
– In 2 verschiedenen Obstplantagen, die demselben Unternehmen gehören.
– Für eine Tochtergesellschaft Ihres Unternehmens, deren ABN unterschiedlich ist.
– Für Unternehmen desselben Arbeitgebers, die unterschiedliche ABN haben.
– Als Selbständiger, wenn Sie Ihre Dienstleistungen in diesem Zeitraum für mehrere Unternehmen erbringen.
– Für unabhängige Franchiseunternehmen, auch wenn sie unter demselben Handelsnamen operieren.
Ausnahmen zur 6-Monats-Regel: In bestimmten Branchen und Regionen darfst du länger als 6 Monate beim selben Arbeitgeber arbeiten, ohne vorher um Erlaubnis zu bitten. Das gilt aktuell, wenn deine Arbeit:
- beim selben Arbeitgeber, aber an verschiedenen Orten stattfindet (an einem Ort nicht länger als 6 Monate);
- den Anbau von Pflanzen oder die Aufzucht von Tieren irgendwo in Australien betrifft;
- der Wiederaufbauhilfe nach Naturkatastrophen irgendwo in Australien dient;
- in einem kritischen Sektor irgendwo in Australien erfolgt: Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitswesen, Alten- und Behindertenpflege, Kinderbetreuung sowie Tourismus und Gastgewerbe;
- in bestimmten Branchen – Fischerei und Perlenzucht, Baumzucht und Fällarbeiten, Bauwesen und Bergbau – ausgeübt wird, allerdings nur in Nordaustralien.
💡 Diese Ausnahmeregelung gilt seit dem 1. Januar 2024 und bleibt in Kraft, solange die Reform des Working-Holiday-Programms läuft. Prüfe den aktuellen Stand vor deiner Arbeitsaufnahme auf immi.homeaffairs.gov.au.
Studieren
Mit einem WHV kannst du maximal 4 Monate in Australien studieren – in Vollzeit oder Teilzeit. Möchtest du länger als 4 Monate studieren, solltest du dich eher für ein Studentenvisum (Student Visa) entscheiden.
Weitere Berechtigungen
- Dich 12 Monate lang in Australien aufhalten und so oft aus- und einreisen, wie du möchtest.
- Dein Visum unter bestimmten Bedingungen zweimal verlängern.

Wie beantrage ich ein WHV?
Du bist zwischen 18 und 35 Jahre alt und möchtest in Australien reisen und arbeiten? Dann entscheide dich für ein Working Holiday Visum! Der Antrag wird ausschließlich online auf der Website der australischen Einwanderungsbehörde gestellt (nur dort – Vorsicht vor Betrug!).
Beantrage dein Visum online
- Logge dich auf immi.homeaffairs.gov.au ein (einzige offizielle Webseite).
- Klicke auf „Apply„.
- Erstelle ein Konto („Create an ImmiAccount„).
- Fülle das Antragsformular aus (auf Englisch, ca. 30–45 Minuten).
- Bezahle online 840 AUD (wird bei Ablehnung/Stornierung nicht erstattet).
- Nach der Zahlung erhältst du per E-Mail eine TRN (Transaction Reference Number) – unbedingt aufbewahren.
Schritt für Schritt Anleitung zur Beantragung eines WHV (Visum 417)
Um dir bei der Beantragung deines WHV zu helfen, kannst du dir gerne unser Online-Tutorial ansehen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit ist sehr unterschiedlich: Manchmal dauert es nur ein paar Stunden, manchmal bis zu 1,5 Monate.
💡 Unter bestimmten Bedingungen kannst du ein zweites und drittes WHV für zwei weitere Jahre in Australien erhalten!

Das Working Holiday Visa verlängern
Du kannst dich für ein zweites WHV bewerben, um deinen Aufenthalt um ein Jahr zu verlängern. Das zweite Jahr kostet 1.000 AUD (Stand 2026).
Die Bedingungen für ein zweites Jahr
- Zum Zeitpunkt der Beantragung zwischen 18 und 35 Jahre alt sein (einschließlich).
- Einen gültigen Reisepass besitzen.
- 3 Monate bzw. 88 Tage in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Fischerei, im Bergbau oder im Bauwesen in förderfähigen Regionen gearbeitet haben.
- Keine unterhaltsberechtigten Kinder mitbringen.
Geeignete Regionen und Jobs
Die Liste der förderfähigen Regionen findest du in unserem Artikel Geeignete Regionen für die WHV-Verlängerung. Einige Regionen sind ausgeschlossen, u. a. die Umgebung der Großstädte (Sydney, Melbourne, Perth …) – prüfe das unbedingt vor Arbeitsbeginn.
Welche Jobs infrage kommen, erfährst du unter Geeignete Jobs für die WHV-Verlängerung. Du kannst auch direkt die Website der Einwanderungsbehörde konsultieren.
Ein zweites WHV kannst du von Australien aus oder außerhalb des Landes beantragen. Beantragst du es aus Australien, musst du im Land bleiben, bis die Entscheidung da ist. Beantragst du außerhalb, musst du die Entscheidung abwarten, bevor du zurückkehrst.
Und wenn du dein zweites WHV erhältst, denke daran, deine Krankenversicherung zu verlängern!
Ein drittes WHV-Jahr machen
Seit 2019 kannst du ein drittes Jahr in Australien machen – unter der Bedingung, dass du während deines zweiten WHV 6 Monate in regionalen Gebieten arbeitest. Art der Arbeit und förderfähige Regionen sind dieselben wie beim zweiten Visum. Der Preis beträgt ebenfalls 1.000 AUD.
Arbeitsrecht und Steuern
Arbeitsrecht
Alle Arbeitnehmer:innen in Australien – auch WHV-Inhaber:innen – fallen unter das australische Arbeitsrecht, und alle Arbeitgeber müssen es einhalten. Dazu gehört ein nationaler Mindestlohn für alle Beschäftigten (unabhängig von der Vertragsart): Er liegt bei 26,44 AUD pro Stunde bzw. 1.004,90 AUD pro 38-Stunden-Woche (vor Steuern). Casual workers erhalten zusätzlich einen Casual Loading von mindestens 25 %. Der Mindestlohn ist im Fair Work Act 2009 geregelt und wird jedes Jahr überprüft.
Besteuerung
WHV-Inhaber:innen werden ab dem ersten verdienten Dollar mit 15 % besteuert – bis zu einem Einkommen von 45.000 AUD. Achte darauf, dass dein Arbeitgeber bei der ATO als WHV-Arbeitgeber registriert ist. Die Steuern werden an der Quelle einbehalten (direkt vom Gehalt abgezogen). Arbeitest du als Freelancer (unter ABN), wirst du brutto bezahlt und musst deine Steuern am Ende des Steuerjahres selbst begleichen.
Die aktuelle Steuertabelle findest du auf der Website der ATO.
Aktualisiert am 01.07.2026
⚠️ Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information. Regeln, Gebühren, Altersgrenzen und Mindestlöhne ändern sich regelmäßig (u. a. jährlich zum 1. Juli). Die verbindlichen und aktuellen Informationen findest du immer auf immi.homeaffairs.gov.au und fairwork.gov.au.


















